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Foto von Cornelia Ritter
Frankfurter Allee 96, 10247 Berlin, 030 290 493 80, info@stbin-c-ritter.de

Impressum

Informationen gem. § 5 Telemediengesetz (TMG) und der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)

Name des Dienstanbieters
(§ 5 Abs.1 Nr. 1 TMG)


Dipl.-oec. Cornelia Ritter
Frankfurter Allee 96
10247 Berlin

Kontaktdaten
(§ 5 Abs.1 Nr. 2 TMG)



Berufsbezeichnung
(§ 5 Abs.1 Nr. 5b TMG)


Steuerberaterin


Angabe der Kammer
(§ 5 Abs.1 Nr. 3 TMG i.V.m. Nr. 5a TMG)


Steuerberaterkammer Berlin
Wichmannstraße 6
10787 Berlin
Tel.: 030 88 92 61-0
Fax: 030 88 92 61-10
E-Mail: info@stbk-berlin.de

Zulassungsbehörde
(§ 5 Abs.1 Nr. 5b TMG)


Die gesetzliche Berufsbezeichnung "Steuerberaterin" wurde in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesland Berlin) verliehen.


Berufsrechtliche Vorschriften
(§ 5 Abs.1 Nr. 5c TMG)


  • Steuerberatungsgesetz (StBerG)
  • Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB)
  • Satzung über die Rechte und Pflichten bei Ausübung der Berufe der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten (Berufsordnung - BOStB)
  • Gebührenordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (StBGebV)

weitere Angaben nach der DL-InfoV

Geschäftsbedingungen:

Allgemeine Auftragsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften in der jeweils gültigen Fassung. Steuerberaterinnen und Steuerberater sind nach § 67 StBerG i. V. m. §§ 51 ff. DVStB) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten.

Die Kontaktdaten der Haftpflichtversicherung der Kanzlei lauten:

Zurich Insurance plc NfD
53287 Bonn
Tel.: 01802 02 50 50-50
Fax: 01802 02 50 50-59

Hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereiches gilt:

Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Haftpflichtansprüche:

  1. aus der Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts Deutschlands, des Europäischen Auslands und der Türkei
  2. welche vor europäischen Gerichten und vor Gerichten der Türkei geltend gemacht werden mit Ausnahme der osteuropäischen Staaten Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien- Herzegowina, Bulgarien, Estland, Georgien, Jugoslawien (Serbien und Montenegro), Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien, Moldau, Rumänien, Russische Förderation, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ukraine und Weißrussland.
  3. Soweit Haftpflichtansprüche bei der das Abgabenrecht der unter 2) aufgeführten Staaten betreffenden geschäftsmäßigen Hilfeleistung entstehen, sind diese in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme mitversichert.
  4. Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche, welche aus Tätigkeiten geltend gemacht werden, die über Niederlassungen, Zweigniederlassungen oder weitere Beratungsstellen im Ausland ausgeübt werden.

Die Abrechnung findet grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) statt. Soweit abweichend abgerechnet werden soll, werden Vergütungsvereinbarungen (§ 4 StBGebV) mit dem Mandanten vor Übernahme des Mandates ausgehandelt und in Textform bzw. schriftlich niedergelegt.

Links und Verweise:

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